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Statuten von Colonial One

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1. Name und Sitz

 

Unter dem Namen «Colonial One» besteht eine Gaming - Organisation im Sinne von Art. 60 ff. UEE Regulationskarta mit Sitz in Stanton Prime.

 

2. Zweck

 

Die Organisation bezweckt primär das Bereitstellen eines funktionalen und angenehmen Spielumfeldes mit Gleichgesinnten in Star Citizen, aus denen durch den Aufbau und Betrieb der Organisation nach und nach eine zusammenhaltende Gemeinschaft entsteht. Konkret heisst dies:

 

  • den Betrieb einer funktionalen Organisationsstruktur

  • das Bereitstellen einer oder mehreren Kommunikationsplattformen für die Organisation

  • das Bereitstellen von Organisationsinfrastrukturen

  • das Bereitstellen und das Bestücken eines zweckdienlichen Organisations-Schiffhangars

  • die Sicherstellung der benötigten Unterhalts- und Wartungsarbeiten

  • das Zuweisen und Kommunizieren von Organisations-Zielen und Missionen

 

3. Mittel

 

Zur Verfolgung des Organisationszwecks verfügt die Organisation über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Bei den Beiträgen handelt es sich ausschliesslich um ingame Beiträge, welche entsprechend der Spielmechanik definiert werden.

 

4. Mitgliedschaft

 

Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse an Colonial One hat und die Aufnahmekriterien erfüllt. Aufnahmegesuche sind mittels Antragsbutton auf https://robertsspaceindustries.com/orgs/COLONIAL1 an Colonial One zu richten; über die Aufnahme entscheidet final der Commander.

 

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

 

6. Austritt und Ausschluss

 

a) Ein Organisations-Austritt ist jederzeit und ohne Begründung möglich.

b) Ein Ausschluss ist jederzeit möglich. Der Ausschluss eines Mitglieds wird vom Fleet Command gefällt. 

 

Er wird hauptsächlich aufgrund Inaktivität beschlossen. Bei Ausschluss aufgrund Inaktivität ist das Fleet Command zu keiner Begründung verpflichtet muss jedoch vorausgehend und einmalig mit den betroffenen Person(en) Kontakt aufnehmen und über den Sachverhalt informieren. Wird ein Mitglied aufgrund anderer Vorkommnisse ausgeschlossen, begründet das Fleet Command dies. Ein Ausschluss kann durch eine (ausserordentliche) Mitgliederversammlung angefochten werden. Um den Entscheid des Fleet Commands nichtig zu machen, braucht es eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

7. Organe der Organisation

 

Die Organisation besteht aus folgenden Organen:

 

a) der Mitgliederversammlung

b) dem Fleet Command (Vorstand)

c) des Commander (CEO)

 

8. Die Mitgliederversammlung

 

Das oberste Organ der Organisation ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mind. einmal jährlich statt.

 

Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

 

a) Wahl bzw. Abwahl der Mitglieder des Fleet Commands

b) Festsetzung und Änderung der Statuten

c) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

 

An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Bei einem Stimmengleichstand hat der Commander den Stichentscheid. Die Beschlussfähigkeit einer Abstimmungen ist gegeben, wenn mindestens einen Drittel der Mitglieder schriftlich oder mündlich abstimmten (Quorum). Abstimmungen sind mittels einem kurz Protokoll festzuhalten.

 

9. Das Fleet Command

 

Das Fleet Command besteht aus mindestens fünf Mitgliedern (ein Vertreter pro Unit) und vertritt die Organisation nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

 

10. Commander

 

Der Commander als Gründer der Organisation leitet das Fleet Command als CEO.

 

13. Statutenänderung

 

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

 

15. Inkrafttreten

 

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 01.08.2946 (01.08.2016) angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

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